15 Punkte Plan des VDA für den Ausbau der Elektromobilität
VDA-Plan zum Ausbau der Elektromobilität
Um die E-Mobilität in Deutschland noch schneller voranzubringen, bedarf es ambitionierter Ziele.
Der Verband der Automobilindustrie hat diese Ziele in einem 15-Punkte-Plan für die Zukunft zusammengefasst.
Alle 15 Aspekte des VDA-Plans zum Ausbau der Elektromobilität auf einen Blick:
- Rekordinvestitionen
- Beschleunigen Sie den Ausbau der Ladestation
- Aufladen am Arbeitsplatz
- Aufladen zu Hause
- Laden beim Einkaufen
- Preisgarantie
- Europa-Garantie
- Unterstützung von E-Auto-Käufern
- Smart Payment an der Ladestation
- Schnellladerate
- Lkw-Verkehr fossilfrei gestalten
- Elektromobilität nachhaltig gestalten
- Forschung, Entwicklung und mehr Qualifizierung
- E-Autos zu Stromspeichern machen
- Jahresbericht Elektromobilität
1. Rekordinvestitionen
Die Automobilindustrie bekennt sich zu den Pariser Klimaschutzzielen und investiert rund 150 Milliarden Euro. Euro bis 2025 in E-Mobilität, neue Antriebe und Digitalisierung. Dies entspricht in etwa dem Betrag, den der Bundeshaushalt im gleichen Zeitraum in Bildung, Forschung und Raumfahrt investiert. Im Gegensatz zum Staat müssen auch die Unternehmen die Investitionen neu erwirtschaften. Deshalb ist die Schaffung der richtigen Standort- und Rahmenbedingungen eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Transformation und damit auch eine notwendige Voraussetzung für das Erreichen der Klimaschutzziele.
2. Den Abbau der Ladesäule beschleunigen
Bis 2030 braucht Deutschland mehr als 1 Million Ladepunkte für E-Autos und E-Vans (elektrische leichte Nutzfahrzeuge). Dafür müssen jede Woche mehr als 2.000 neue Ladepunkte eingerichtet werden. Allerdings werden derzeit nur etwa 300 pro Woche auf öffentlichen Plätzen gebaut. Nachholbedarf besteht in einem bundesweiten Highspeed-Programm mit konkreten Zielvorgaben für die Länder und Kommunen. Das gleiche ist für die EU als Ganzes notwendig.
3. Laden am Arbeitsplatz
Der Ausbau von Ladepunkten bei Arbeitgebern muss mit einem gesonderten Programm zur Förderung der Etablierung von Ladestationen in Unternehmen forciert werden. Dies erfordert ein gut ausgestattetes Förderprogramm des Bundes. Das geplante Förderprogramm des Bundes soll zügig umgesetzt werden.
4. Zu Hause lagern
E-Autos müssen am Wohnort aufgeladen werden können. Abhilfe schaffen ein weiterer Ausbau des Wallbox-Programms und ein zusätzliches Förderprogramm für die gesetzlich vorgeschriebene Installation von Ladesäulen in Tiefgaragen und Parkhäusern rückwirkend und in allen Neubauten.
5. Laden beim Einkaufen
Der Ausbau von Ladepunkten im Einzelhandel muss forciert werden. Dies erfordert ein noch umfangreicheres Programm zur Förderung und Aufhebung der Anforderung, dass Ladepunkte auf Einzelhandelsparkplätzen rund um die Uhr nutzbar sein müssen.
6. Preisgarantie
Der Ladestrom muss immer 100% Ökostrom sein und dauerhaft günstig sein. Dazu muss beispielsweise Ladestrom von der EEG-Umlage und der Stromsteuer ausgenommen werden.
7. Europa-Garantie
Bürger möchten das E-Auto auch in andere europäische Länder mitnehmen, zum Beispiel in den Urlaub, Ware und Ware ist mit dem E-Lkw ebenso selbstverständlich auf den europäischen Straßen unterwegs. Die Bundesregierung muss auch auf europäischer Ebene dazu beitragen, den Aufbau der Ladeinfrastruktur massiv zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass alle europäischen Länder über eine zuverlässige Ladeinfrastruktur verfügen. Die Europäische Kommission kann sich dieser Aufgabe nicht entziehen.
8. Unterstützung von E-Auto-Käufern
Der Kauf von kohlenstoffarmen Fahrzeugen (Pkw und leichte Nutzfahrzeuge) muss weiterhin unterstützt werden. Der Bund soll den Umweltbonus daher über das Jahr 2022 hinaus mit ausreichenden Mitteln finanzieren.
9. Smart Payment an der Ladestation
Wir wollen, dass Bürgerinnen und Bürger ihren Vertrag an jeder Ladestation nutzen können (vertragsbasiertes Laden). Auch den Plan der Bundesregierung, alle neuen Ladestationen mit veralteten und nicht mehr notwendigen Technologien wie Kartenlesern auszustatten, lehnen wir ab. Dies erfordert eine Änderung der Ladesäulenverordnung in dieser Legislaturperiode.
10. Schnellladerate
Um die Anzahl der benötigten Ladepunkte zu reduzieren, empfehlen wir die Anzahl der Schnellladepunkte weiter zu erhöhen. Das spart Platz, ist meist wirtschaftlicher und erhöht den Kundennutzen. Auch hierfür muss das Stromnetz entsprechend ausgebaut werden, um die notwendige Leistung bereitstellen zu können.
11. Lkw-Verkehr fossilfrei gestalten
Der Umstieg auf E-Lkw muss stärker gefördert und die Infrastruktur für E-Lkw mit Ladepunkten entlang der Hauptverkehrsachsen und im Betriebshof zügig aufgebaut werden. Dies erfordert einen ambitionierten Ausbauplan von Bund, Ländern und Kommunen sowie erweiterte Förderprogramme des Bundes. Die Novelle des Elektromobilitätsgesetzes ist auch hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen ein wichtiger Meilenstein: Nutzfahrzeuge ab 3,5 t müssen in das Elektromobilitätsgesetz aufgenommen werden.
12. Elektromobilität nachhaltig gestalten
Wir brauchen einen neuen Second-Life-Markt für Traktionsbatterien, die nach dem Einsatz in Fahrzeugen Energie speichern können. Um die Abhängigkeit von Rohstoffimporten zu verringern, müssen neue Rücknahme- und Recyclingstrukturen geschaffen werden. Dies erfordert einen Exportstopp für gebrauchte Antriebsbatterien und ein Programm zum Aufbau der Second-Life-Struktur in Deutschland und Europa.
13. Forschung, Entwicklung und mehr Qualifizierung
Viele Unternehmen der Automobilindustrie und insbesondere der Zulieferer müssen ihre Produktion umstellen und ihre Mitarbeiter neu qualifizieren. Dies geht mit erheblichen Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter einher. Neben den großen Anstrengungen der betroffenen Unternehmen bedarf es Förderprogramme des Bundes für Entwicklung und Qualifizierung.
14. E-Autos zu Stromspeichern machen
Die Antriebsbatterien können als Speicher für das Stromnetz dienen. Dazu müssen schnell die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben und finanziellen Anreize für E-Auto-Besitzer definiert werden. So können E-Auto-Besitzer „netzfreundlich“ sein und davon profitieren.
15. Jahresbericht Elektromobilität
Die Aufgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur und die Förderprogramme verteilen sich auf mehrere Bundesministerien, die Länder und Kommunen sowie die Europäische Union. Ab 2022 soll die Bundesregierung der Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland, die Förderprogramme und den Stand der Zielerreichung in allen anderen Handlungsfeldern vorlegen. Das sollte die EU-Kommission für ganz Europa tun.
Diese: www.vda.de/de/verband/ueber-den-verband/vda-plan-ausbau-elektromobilit-t.html